Die Hebamme – Helferin und Ansprechpartnerin
Der Begriff Hebamme bedeutet ursprünglich so viel wie “Amme, die das Kind aufhebt” – im Französischen werden sie auch als “femmes sages”, die weisen Frauen bezeichnet. Jede schwangere Frau sollte eine Hebamme haben, denn sie leistet wichtige Vorsorge für Mutter und Kind und ist darüber hinaus immer eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen und Nöte, die frischgebackene Eltern plagen.
Jede Frau hat Recht auf Hebammenhilfe – während der Schwangerschaft, während der Geburt und auch für die Zeit des Wochenbettes. Die Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten. Grundsätzlich kann eine Frau auch die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bei ihrer Hebamme wahrnehmen. Diese tastet nach dem Gebärmutterstand und prüft, ob der Muttermund verschlossen ist.
Ebenso kann sie Blut abnehmen, ein CTG schreiben oder mit einem anderen speziellen Gerät nach den Herztönen des Kindes hören. Im Unterschied zum Frauenarzt kann eine Hebamme jedoch keinen Ultraschall durchführen. Viele Frauen entscheiden sich, die Vorsorgetermine während der Schwangerschaft abwechselnd beim Arzt und Hebamme durchführen zu lassen. Während in der ärztlichen Praxis eine Schwangerschaft oftmals wie andere Krankheiten “mitbehandelt” wird und werdende Mütter mit Diagnosen und Medikamenten schnell verunsichert werden, verstehen Hebammen Schwangerschaft und Geburt als natürliche Lebensvorgänge.
Die Frau wird nicht als Patientin angesehen. Dennoch muss natürlich auch eine Hebamme ihre medizinischen Grenzen kennen. Unklare Blutungen, Schmerzen ungeklärter Ursache und ähnliche Befunde gehören immer in die Hände eines Gynäkologen oder eines Krankenhauses mit Entbindungsstation!
Auch während eines Geburtsvorbereitungskurses und schließlich der Geburt steht die Hebamme der werdenden Mutter zur Seite. Sie überwacht die Herztöne des CTGs, prüft, ob die Geburt normal voranschreitet und gibt Hilfestellungen in Sachen Gebärposition, Veratmen und kann auch Schmerzmittel verabreichen. Zum Anlegen der so genannten PDA muss zwar ein Anästhesist kommen.
Viele andere Schmerzmittel jedoch werden direkt von den Hebammen selbst verabreicht, so zum Beispiel Zäpfchen, Tropfen und Ähnliches. Während der Endphase der Geburt, der Austreibungsphase, stützt die Hebamme den Damm beziehungsweise schaut, ob gegebenenfalls ein Dammschnitt nötig ist. Nachdem das Kind geboren worden ist, wäscht die Hebamme es, nimmt die Maße und prüft die Reflexe.
Schwangere haben die Möglichkeit, sich für eine Beleghebamme zu entscheiden. Beleghebammen sind meistens freiberuflich tätig, haben aber Verträge mit bestimmten Kliniken und leiten dort dann die Entbindung “ihrer” Schwangeren. In den letzten zwei Wochen vor und nach der Geburt sollten werdende Mütter deshalb Rufbereitschaft mit ihrer Hebamme vereinbaren. Die Kosten hierfür werden allerdings nicht von den Krankenkassen übernommen.
Man muss aber keine Beleghebamme nehmen, sondern kann auch bei der diensthabenden Hebamme des Kreißsaals entbinden. Viele Frauen sagen aber, dass es ihnen unter der Ausnahmesituation Geburt lieber war, eine Hebamme zu haben, die sie bereits vorher persönlich kennengelernt haben. Hier muss jeder selbst entscheiden, was zum persönlichen Naturell besser passt.
Auch in der Nachsorge spielt die Hebamme eine wichtige Rolle. Sie kommt gerade in den ersten Tagen nach der Geburt regelmäßig zur Wöchnerin nachhause und kontrolliert die Rückbildungsvorgänge. Sie tastet, ob die Gebärmutter sich normgerecht zurückbildet und ob mit dem Wochenfluss alles in Ordnung ist. Auch achtet sie auf die richtige Versorgung des Kindes, beispielsweise was die Nabelpflege angeht. Eine Hebamme berät bei Problemen rund um das Thema Stillen, kann zum Beispiel kontrollieren, ob das Baby richtig angelegt wird.
Etwa acht Wochen nach der Geburt endet meist die engmaschige Betreuung durch die Hebamme. Sollten aber Probleme auftreten wie beispielsweise ein Milchstau, kann die Hebamme jederzeit wieder kontaktiert werden. Die Kosten hierfür übernehmen die Krankenkassen!
